Liebe Tosca ,
genauso ist es! Du kannst nicht nur damit rechnen, Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, der einklagbar wäre (habe aber noch nie gehört, dass es bei Krebserkrankungen irgendwelche Probleme damit gab).
Und so wie Tempi schon gesagt hat: Wenn man den Ausweis vor Abschluss der Primärbehandlung beantragt, dann wird er erst mal befristet. Wenn die Primärbehandlung bei Antragstellung schon abgeschlossen ist (zB nur OP), dann gilt er gleich für 5 Jahre.
Alles Gute!