Hallo zusammen,
jetzt hab ich mal ein großes Ärgernis. Habe meine letzte AU mit 10 Tagen Verspätung an die KK übermittelt. Ausgestellt war sie vom Arzt rechtzeitig, nur weitergeleitet habe ich sie zu spät.
Zwei Tage nach Übermittlung kommt ein Brief ins Haus geflattert, dass das Krankengeld ruht für die Zeit von Ausstellung der AU durch den Arzt bis zum Eintreffen bei der KK.
Wer hat von Euch Erfahrung mit einem Widerspruch? Ich habe jetzt zwar einen Brief aufgesetzt (mit Gründen Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtsnisprobleme, Schwierigkeiten in der Erledigung von Alltagsangelegenheiten während Akutbehandlung usw. ), würde aber gern wissen, ob von Euch das schon mal jemand durchgeboxt hat. Die Rechtslage scheint eindeutig auf Seiten der KK zu sein, aber vielleicht gibts da ja sowas wie Kundenorientierung.
Hat jemand Ahnung, ob die KK da "Spielräume" mit der nachträglichen Aufhebung des Ruhens von Krankengeld hat?
Ute