Liebe Hanka ,
ob bspw. Vit. D erstattungs- und verordnungsfähig ist, ist von der jeweiligen KV und auch von der Art des Produktes (Menge Wirkstoff, Weichkapsel, Flüssigwirkstoff usw.) abhängig.
Fast alle KVn erstatten bei
- manifestierter Osteoporose
- zeitgleicher Steroidtherapie
- Bisphosphonat-Behandlung (bei zwingender Notwendigkeit, nicht bei Prophylaxe)
Dann gibt es aber noch zig „aber“, z.B. wenn frei verkäufliche Präparate medizinisch notwendig und ausreichend sind, werden sie auch häufig nicht erstattet.
Erstattet bzw. verordnungsfähig ist Vit. D aber auch, wenn der der gemessene Wert unter dem Grenzwert liegt, die Verordnung begründet wird und eben das Präparat verordnungsfähig ist. - Aber das Begründen muss der Arzt eben auch wollen.
Was auch Erfolg haben kann, ist das Verordnen auf grünem Rezept und anschließender Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse.
Wenn das alles scheitert geht es nur über die Steuererklärung, aber dazu muss man dann auch erst einmal den Freibetrag überschreiten.