Katrin T.
Gängige Praxis ist, dass Rezepte, also die Kosten für Medikamente, die während eines stationären Auenthaltes eingelöst/verursacht werden normalerweise von der Krankenkasse von der Einrichtung zurückgefordert werden, da diese (Klinik) während des Aufenthaltes für die medizinische Versorgung zuständig ist. Da die Kliniken da manchmal schon Erfahrungen haben, stellen die sich so an. Und so einfach verlangen die Medikamente selbst mitzubringen, dürfen sie eigentlich auch nicht. Drum wird da auch immer wieder mehr oder weniger rumgeeiert mit so Formulierungen ("eigene Medikamente für die ersten XTage mitbringen")
Bei mir ist die Aufnahme in eine (psychosomatische) Reha beinahe am Rheumamedikament (sind auch Antikörper als Fertigspritze, ähnliche Preisklasse) gescheitert. Ich habe es dann selbst mitgebracht, durfte es zwar im Kühlschrank der Pflege lagern, aber musste es auch selbst nehmen (war kein Problem weil zuhause spritze ich auch selbst), weil die keine mitgebrachten Medikamente verabreichen durften. Ziemliches Theater aber halt um 1500 Euro.
Also wenn du das so machen willst, mit der Selbstbeschaffung, wäre mein Tipp das Rezept unbedingt besser vorher einlösen.
Sonnige Grüße
Jodelschnecke