Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Bestimmung des GDB bei Brustkrebs.
Letztes Jahr wurde ein Tumor TN in der Größe T3 in meiner linken Brust diagnostiziert. Der Arzt schlug eine neoadjuvante Chemo, anschliessende OP und danach Bestrahlung vor. OK.
Während der Chemo habe ich einen Schwerbehindertenausweis beantragt und bekam einen auf 2 Jahre befristeteten Ausweis mit GDB 80. Mit der Maßgabe nach einem Jahr noch mal vorstellig zu werden.
Jetzt habe ich meine Unterlagen, insbesondere den Abschlussbericht des Mammazentrums noch einmal vorgelegt. Der Tumor hat sich durch die Chemo von Größe T3 auf T1 verkleinert, OP und Bestrahlung wurden natürlich trotzdem durchgeführt. Der Schwerbehindertenausweis soll nun nach einem Jahr auf GDB 50 verändert werden.
Ist das korrekt so? Es erscheint mir nicht logisch, dass ich abhängig von der Reihenfolge meiner Behandlung einen Unterschied von 30 % habe. Der Tumor ist ja der gleiche und die Behandlung an sich auch. Hätte ich erst die OP, dann die Chemo und die Bestrahlung wäre mein GDB bei 80. Durch die andere Reihenfolge soll er jetzt nur bei 50 liegen.
Kennt sich jemand mit den Bestimmungen aus?
Liebe Grüße