Hallo engelchen3099 es ehrt Dich, dass Du so viel von Ehrlichkeit hälst, aber bei der Jobsuche kann das auch nach hinten los gehen. Und was soll denn schlimm sein "wenn es irgendwann rauskommt"? Es zwingt Dich niemand über Deine Schwerbehinderung und Deine Erkrankung Auskunft zu geben. Alles was für die angestrebte Tätigkeit relevant ist und die Ausübung behindert, muss angegeben werden. Alles andere ist Privatsache. Außer man möchte die Vorteile, die eine Schwerbehinderung bringt (z.B. zusätzlicher Urlaub) in Anspruch nehmen.
Wie schon geschrieben: es ist wichtig zu schauen, wo man sich bewirbt. Im Öffentlichen Dienst ist das meist so, dass man bessere Chancen hat, aber in der Privatwirtschaft ist leider immer noch sehr verbreitet, ungern Behinderte einzustellen.
Die "Strafe" (Schwerbehindertenabgabe) wenn man nicht genug behinderte Mitarbeiter hat, beträgt pro nicht belegten Platz einen kleinere 4-stelligen Betrag im Jahr, dem gegenüber stehen (ab 50% GdB) 5 Tage zusätzlichem Urlaub. Da ist die Abgabe schnell wieder drin. Dazu kommt der besondere Kündigungsschutz den viele Firmen scheuen.
Ich habe es so gehalten, dass ich die Schwerbehinderung nicht von mir aus erwähnt habe, wenn - was so direkt auch nicht beantwortet werden muss - die Frage kam, habe ich auch nicht gelogen. Ich war ehrlich, habe aber nicht eigeninitiativ auf meinen vermeindlichen "Makel" hingewiesen. Gut fand ich das Bewerberformular einer Firma, in dem die Frage so formuliert war, dass man - falls man die besonderen Rechte in Anspruch nehmen möchte - ankreuzen müsse, dass man behindert sei (dies aber auch später noch machen könne).
Ich denke, ein guter Kompromiss wäre, die Schwerbehinderung nach 6 Monaten zu offenbaren. Dann hat man die Probezeit durch, konnte die Firma von seinen Fähigkeiten überzeugen und wird nicht vorzeitig der Chance beraubt, weil die Firma Angst vor dem Kündigungsschutz hat. Übrigens können auch Schwerbehinderte gekündigt werden, es ist halt nur etwas komplizierter, da das Amt zustimmen muss.