Hallo,
Ich wurde im November ausgesteuert und musste bei der AfA Arbeitslosengeld beantragen.
Für den ärztlichen Dienst habe ich den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt.
Eigentlich wollte ich schon wieder arbeiten,leider hat sich die Wundheilung am Oberschenkel nach der Brustrekonstruktion verzögert.
Laut ärztlichen Dienst kann ich momentan weniger als 15h pro Woche arbeiten.
Darum wurde ich aufgefordert einen Antrag auf Reha bzw. EU Rente zu stellen.
Mein Plan ist und war die ganze Zeit, wieder arbeiten zu gehen,wenn du Wunde am Bein vollständig verheilt ist.
Kann mir jemand sagen, ob ich dennoch verpflichtet bin einen Antrag auf Reha/ EU Rente zu stellen, wenn ich wieder arbeiten gehe und mich bei der AfA deswegen abmelde?
Lieben Gruß MeraLuna